Version 4.1 · 19. Oktober 2026
Wie A&A-EUcoins personenbezogene Daten verarbeitet
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei A&A-EUcoins nach DSGVO und BDSG.
1. Verantwortlicher
A&A-EUcoins
Einzelunternehmen
Inhaber: Aliaksandr Dziatlau
Karlstr. 2, 27607 Geestland, Deutschland
Email: aa.eucoins@gmail.com
Telefon: +49 176 41444558
2. Daten und Zwecke
Kontodaten (Name, E-Mail, Land, Passwort-Hash), Profil- und Versanddaten, Verkäuferprüfung, Angebote, Gebote, Bestellungen, Nachrichten, Meldungen sowie technische Sicherheitsdaten werden nur für die jeweils beschriebenen Plattformfunktionen verarbeitet.
Zahlungsdaten für Waren werden bei der P2P-Abwicklung unmittelbar zwischen den Parteien ausgetauscht. A&A-EUcoins speichert keine vollständigen Kartendaten und nimmt keine Warenzahlung entgegen.
Notwendige Transaktions-E-Mails informieren über Registrierung und Sicherheit, Kauf oder Verkauf, Zahlung, Versand, Streitfälle sowie das erste ungelesene Chat-Ereignis. Chat-Inhalte werden nicht in die E-Mail übernommen; weitere ungelesene Chat-Nachrichten werden zeitlich gebündelt. Diese Servicemitteilungen enthalten keine Werbung. Marketing-E-Mails werden nur nach gesonderter Einwilligung versandt.
3. Rechtsgrundlagen
Vertrag und vorvertragliche Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Konto, Auktion, Bestellung und Kommunikation. Rechtspflicht (lit. c): Steuer-, Handels-, Behörden- und Plattformpflichten. Berechtigte Interessen (lit. f): IT-Sicherheit, Betrugsabwehr, Missbrauchs- und Rechtsdurchsetzung. Einwilligung (lit. a): nur optionale Analyse und Marketing.
4. Empfänger und Übermittlungen
Daten erhalten nur die erforderliche Vertragspartei, weisungsgebundene Hosting-/E-Mail-/IT-Dienstleister und gesetzlich berechtigte Stellen. Brevo wird als SMTP-Auftragsverarbeiter für Transaktions-E-Mails eingesetzt; übertragen werden Empfängeradresse, Betreff, erforderlicher Nachrichteninhalt und technische Zustellmetadaten, jedoch keine Passwörter oder vollständigen Zahlungsdaten. Für Zahlungen eigener Plattformleistungen (Käuferzugang, Promotionen, Banner, Softwarelizenzen und Verkäuferprovisionen) wird je nach Zahlungsart eine vom Zahlungsdienstleister gehostete Seite oder ein eingebettetes Zahlungsformular geöffnet. Das eingebettete Formular wird erst beim Öffnen der Zahlung geladen; der Zahlungsdienstleister kann dabei technische Geräte-, Browser- und Sicherheitsdaten zur Zahlungsabwicklung und Betrugsabwehr verarbeiten. A&A-EUcoins übermittelt beziehungsweise erhält dabei die interne Kunden- und Zahlungsreferenz, Leistung, Betrag, Währung, Zahlungsstatus und die für Abrechnung oder Kontakt erforderlichen begrenzten Daten. Vollständige Kartennummern und CVV werden nicht an A&A-EUcoins übermittelt oder dort gespeichert. Es gelten die Datenschutz- und Übermittlungsinformationen des Zahlungsdienstleisters, die auf der Zahlungsseite abrufbar sind. Grundlage sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für Vertragsdurchführung, lit. c für Abrechnungs- und Nachweispflichten sowie – soweit einschlägig – lit. f für Betrugsabwehr und Sicherheit. Auftragsverarbeitungsvereinbarungen, Unterauftragsverarbeiter und etwaige Drittlandgarantien müssen dokumentiert bleiben. Übermittlungen außerhalb EU/EWR erfolgen nur mit einem zulässigen Instrument und den erforderlichen Schutzmaßnahmen.
Eingesetzte Dienste, soweit aktiviert: Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland) für Zahlungen eigener Plattformleistungen; Cloudflare, Inc. für den Bot-Schutz Turnstile bei Anmeldung und Registrierung (IP-Adresse, Browser- und Gerätemerkmale; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und für die Speicherung von Bildern und Videos; Brevo (Sendinblue SAS, Frankreich) oder Google Ireland Ltd. (Gmail-SMTP) für den Versand von Service-E-Mails; Google Cloud Translation oder ein selbst betriebener LibreTranslate-Dienst für die automatische Übersetzung von Angebotstexten und Bewertungen, wobei nur der zu übersetzende Text übermittelt wird; Google Analytics 4 (Google Ireland Ltd.) zur Besuchsstatistik nur nach Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG), soweit eingebunden; Telegram (Telegram FZ-LLC, Vereinigte Arabische Emirate) nur, wenn Sie den Bot selbst im Profil verbinden: gespeichert werden Chat-ID, @Benutzername und Verbindungszeitpunkt, übermittelt wird der Text Ihrer Benachrichtigungen nach Ihren Benachrichtigungseinstellungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; Widerruf jederzeit im Profil oder mit /stop im Bot). Die Übermittlung an Telegram erfolgt auf Ihre Veranlassung (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO); für die Verarbeitung durch Telegram gelten dessen Datenschutzbestimmungen. In der öffentlichen Telegram-Gruppe werden nur Angebot, Preis und der öffentliche Kurzname des Verkäufers veröffentlicht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Soweit dabei Daten in die USA gelangen, erfolgt dies auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework beziehungsweise von Standardvertragsklauseln.
5. Speicherdauer
Kontodaten werden grundsätzlich bis zur Löschung des Kontos verarbeitet. Steuerliche Buchungsbelege werden regelmäßig acht Jahre, Bücher und Aufzeichnungen zehn Jahre sowie Handels- und Geschäftsbriefe regelmäßig sechs Jahre ab dem gesetzlichen Fristbeginn aufbewahrt (§ 147 AO; § 257 HGB). Bestellchats bleiben während der aktiven Bestellung verfügbar und werden bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr des Abschlusses oder der Stornierung gespeichert. Ein offener Streitfall, eine Nachrichtenmeldung oder ein dokumentierter Legal Hold setzt die Löschung nur für den betroffenen Chat aus; nach Abschluss beziehungsweise Freigabe wird dieselbe Frist ab diesem Ereignis berechnet. Soweit A&A-EUcoins meldender Plattformbetreiber ist, werden PStTG-Aufzeichnungen zehn Jahre aufbewahrt und anschließend gelöscht (§ 24 PStTG). Andere Vertrags-, Streit- und Sicherheitsdaten folgen einem dokumentierten zweckbezogenen Löschplan. Sicherungen werden turnusmäßig überschrieben.
6. Rechte
Sie haben – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Einwilligungen können jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Beschwerden können insbesondere beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen eingereicht werden: Offizielle Quelle öffnen. Kontakt zu A&A-EUcoins: aa.eucoins@gmail.com.
7. Nachrichten, Moderation und Automatisierung
Nachrichten sind nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt. Befugte Beschäftigte dürfen sie nur zweckgebunden zur Bearbeitung einer Meldung, eines Streits, eines Sicherheitsfalls oder einer gesetzlichen Anfrage einsehen; Zugriffe auf sensible Bereiche werden protokolliert.
Automatische Risikosignale können Inhalte priorisieren oder vorläufig begrenzen. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung ist nicht vorgesehen; betroffene Nutzer können eine menschliche Prüfung verlangen.
8. Registrierung und Nachweise
Bei der Registrierung protokolliert A&A-EUcoins die bereitgestellte Dokumentversion, Sprache, Zeitpunkt, gekürzte technische Metadaten und einen SHA-256-Nachweis des angezeigten Textes. Die Datenschutzerklärung wird zur Kenntnis gegeben; sie ist keine pauschale Einwilligung in notwendige Verarbeitung. Marketing bleibt getrennt und optional.
9. Verkäuferprüfung
Für die Verkäuferprüfung verarbeitet A&A-EUcoins Kontakt- und Firmendaten, den Nachweis der E-Mail-Kontrolle, Ergebnisreferenzen zur Identitäts- und Lebenderkennung, Vertretungsbefugnis, Inhaberschaft des Auszahlungskontos, amtliche Register- und Steuerprüfungen, Sanktionsprüfung sowie die Selbsterklärung zur Einhaltung des Unionsrechts. Im Verkäuferprofil werden derzeit keine Pass- oder Ausweisscans hochgeladen. Rohdokumente dürfen nicht per gewöhnlicher E-Mail übermittelt werden; Identitätsnachweise werden über einen spezialisierten Prüfdienst oder einen gesondert vereinbarten sicheren Kanal geprüft. In A&A-EUcoins werden nur datierte Ergebnis-IDs beziehungsweise geschützte Referenzen und das Prüfergebnis geführt.
Öffentlich erscheinen der daraus abgeleitete Prüfstatus und sein Datum sowie bei Unternehmern im Verkäuferprofil (von jeder Angebotsseite verlinkt) Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die Verbraucher vor Vertragsschluss erhalten müssen (Art. 246a § 1 EGBGB; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Liefer- und Zahlungsdaten erhält der Käufer innerhalb der jeweiligen Bestellung, soweit sie für die Abwicklung erforderlich sind. Ausweis, Lebenderkennungsdaten, Zahlungs-/Bankdaten, Steuerdaten, interne Referenzen und Prüfnotizen sind nicht öffentlich. Eine Prüfung ist eine Best-Efforts-Plausibilisierung und keine Garantie für Lieferung, Zahlungsfähigkeit oder Rückerstattung.
10. Änderungen
Wesentliche Änderungen werden transparent mit neuer Version veröffentlicht. Soweit eine erneute Zustimmung zu Vertragsbedingungen erforderlich ist, wird sie gesondert eingeholt; bloßes Weiternutzen ersetzt keine erforderliche Zustimmung.
11. Behördenanfragen und Beweissicherung
A&A-EUcoins gibt Daten nicht informell oder auf bloße Behauptung heraus. Jede Anfrage wird auf Identität und Zuständigkeit der Stelle, Rechtsgrundlage, Aktenzeichen, Umfang, Zeitraum, Verhältnismäßigkeit, räumliche Zuständigkeit und etwaige Geheimhaltungspflicht geprüft. Soweit rechtlich zulässig, werden zu weit gefasste Anfragen zurückgewiesen oder eingegrenzt.
Bei einer wirksamen gesetzlichen Anordnung können genau bezeichnete Konto-, Verkäufer-, Angebots-, Gebots-, Bestell-, Nachrichten-, Zahlungsdienst- und Sicherheitsdaten gesichert und übermittelt werden. Betroffene werden informiert, soweit dies gesetzlich zulässig ist; gesetzliche Offenbarungsverbote werden beachtet. Jeder Zugriff und jede Herausgabe wird protokolliert.
Ein dokumentierter Legal Hold setzt die reguläre Löschung nur für die betroffenen Daten und nur bis zum Wegfall des Sicherungszwecks aus. Danach gilt wieder der Löschplan. A&A-EUcoins erhebt keine zusätzlichen Daten nur für einen hypothetischen künftigen Behördenbedarf.
12. Datenminimierung
Nicht erhoben werden vollständige Karten- oder CVV-Daten, Passwörter im Klartext, private Kommunikation außerhalb von A&A-EUcoins, Adressbücher, dauerhafte präzise Standortdaten, Strafregisterdaten oder biometrische Vorlagen, sofern hierfür keine gesonderte zwingende Rechtsgrundlage und dokumentierte Erforderlichkeit besteht. Identitätsdokumente sollen vorrangig durch einen vertraglich gebundenen Prüfdienst verarbeitet werden; A&A-EUcoins speichert möglichst nur Ergebnis, Anbieterreferenz und notwendige Nachweise.
13. Datenschutzbeauftragter
Eine Benennung wird nicht nur nach Art. 37 DSGVO, sondern ergänzend nach § 38 BDSG geprüft. Sie ist insbesondere erforderlich, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten oder unabhängig von der Personenzahl eine Datenschutz-Folgenabschätzung verpflichtend ist. Kontaktdaten werden nur veröffentlicht, wenn die Funktion tatsächlich besetzt und der Aufsicht gemeldet ist.
An der Käuferauswahl auf der Startseite teilnehmen
Freiwillig. Gezeigt werden ein zufälliges Pseudonym und die Durchschnittsbewertung abgeschlossener Käufe: mindestens 5 Bewertungen von 3 Verkäufern, mindestens 4,7 Sterne. Name, Foto, Profil, Bestellungen und Ausgaben bleiben verborgen. Kein Einfluss auf Käufe; Einwilligung jederzeit hier widerrufbar.
Veröffentlichung auf Grundlage gesonderter Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO). Ein Pseudonym garantiert keine Anonymität. Widerruf beendet weitere Anzeigen; ein minimaler Einwilligungsnachweis bleibt erhalten. Die Auswahl nutzt Bewertungen abgeschlossener Bestellungen und bestimmt weder Kaufrechte noch Konditionen. Zur Berichtigung von Bewertungen kontaktieren Sie den Support.
Rechnungs- und Steuerdaten der Plattformleistungen
Für Vertragsschluss und Vertragserfüllung, Rechnungsstellung und gesetzliche Steuerpflichten werden vollständiger Name, Sitzland, Rechnungsanschrift, gegebenenfalls USt-IdNr. sowie Unternehmernachweise verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und c DSGVO. Zur steuerlichen Prüfung können USt-IdNr. und erforderliche Unternehmensangaben an VIES und nationale Register übermittelt werden.
Prüfergebnisse und steuerliche Zahlungsgrundlagen werden zum Bestellzeitpunkt dokumentiert. Zugriff erhalten berechtigte Administratoren; Kartendaten verarbeitet der Zahlungsdienstleister. Rechnungen werden für die gesetzliche Frist aufbewahrt, grundsätzlich acht Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres nach §14b UStG; laufende Aufbewahrungspflichten und Rechtsstreitigkeiten können die Frist verlängern. Kontolöschung hebt gesetzliche Aufbewahrungspflichten für Finanzunterlagen nicht auf. Vorgänge des Guthabens für Leistungen (Aufladungen, Verbrauch, Erstattungen, PDF-Bestätigungen) werden acht Jahre ab Ende des Jahres des Vorgangs aufbewahrt (§ 147 AO).
Aktivierung und Widerruf automatischer Provisionszahlungen werden in getrennten Einträgen mit Händlerkennung, Zeitpunkt, Zahlungsmodus und Bedingungsversion dokumentiert. Sie dienen dem Nachweis der Zahlungserlaubnis und ihres Widerrufs; Korrekturen erfolgen durch neue Einträge unter Erhaltung der Historie.
Steuerliche Meldepflichten für Plattformen (PStTG/DAC7)
Die direkte Zahlung an den Verkäufer befreit eine Plattform nicht allein von den Pflichten nach PStTG/DAC7. Soweit die Pflichten eines meldenden Plattformbetreibers gelten, verlangt das Gesetz die Prüfung der Verkäuferangaben und die Übermittlung der vorgeschriebenen Daten an die zuständige Steuerbehörde. In Deutschland ist dies das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Beim Warenverkauf greift die Ausnahme für geringe Tätigkeit nur, wenn im Meldezeitraum beide Voraussetzungen erfüllt sind: weniger als 30 Verkäufe und insgesamt weniger als 2.000 € gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung. Genau 30 Verkäufe oder genau 2.000 € erfüllen diese Ausnahme nicht. Diese Meldeschwellen sind keine steuerlichen Freibeträge.
Soweit das Gesetz anwendbar ist, umfasst die Meldung die in § 14 vorgeschriebenen Angaben zu Person oder Unternehmen, Anschrift, Steuerkennungen und Ansässigkeit sowie vorhandene Finanzkontodaten und die je Quartal erfasste Vergütung, Anzahl der Tätigkeiten und berechneten Provisionen. Diese Angaben werden nicht in Angeboten veröffentlicht. Die Meldung erfolgt grundsätzlich bis zum 31. Januar des Folgejahres; Verkäufer erhalten die gesetzlich vorgeschriebene Information über die gemeldeten Daten. Aufzeichnungen werden zehn Jahre ab Ende ihres Erstellungsjahres aufbewahrt. Personenbezogene Aufzeichnungen nach § 24 Abs. 1 Nr. 2–5 werden anschließend gelöscht, soweit keine andere anwendbare Rechtsgrundlage ihre Aufbewahrung erfordert.
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