Version 4.1 · 19. Oktober 2026
Regeln für die Nutzung von A&A-EUcoins
A&A-EUcoins betreibt einen Online-Marktplatz. Kaufverträge werden zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen; Warenzahlungen erfolgen direkt. Zwingende gesetzliche Plattformpflichten bleiben unberührt.
1. Betreiber und Rolle
A&A-EUcoins betreibt einen Online-Marktplatz. Kaufverträge werden zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen; Warenzahlungen erfolgen direkt. Zwingende gesetzliche Plattformpflichten bleiben unberührt.
A&A-EUcoins ist weder Handelsvertreter noch Empfangs- oder Abschlussvertreter einer Partei und ist nicht befugt, Verkäufer oder Käufer außerhalb der ausdrücklich beschriebenen Plattformfunktionen rechtsgeschäftlich zu binden.
2. Konto
Ein Konto kann kaufen und nach gesonderter Prüfung auch verkaufen. Teilnahme ab 18 Jahren; Konten und Zugänge sind nicht übertragbar.
3. Auktionszugang
Buyer Auction Access ist eine entgeltliche Plattformdienstleistung für 30 € Gesamtpreis einschließlich anwendbarer Umsatzsteuer. Sie ermöglicht Gebote für 12 Monate ab bestätigter Zahlung, verlängert sich nicht automatisch und ist keine Kaution, kein Guthaben und keine Vertragsstrafe. Bedingungen und Widerrufsfunktion: Bedingungen für den Auktionszugang und Vertrag widerrufen.
Verbraucher können den Plattformvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist über Vertrag widerrufen elektronisch widerrufen. Der verlangte sofortige Leistungsbeginn lässt das Widerrufsrecht nicht allein entfallen; bei einem Widerruf nach Leistungsbeginn gelten nur die gesetzlich zulässigen Folgen und ein etwaiger gesetzlicher Wertersatz.
4. Gebote, Zahlung und Nichtzahlung
Gebote sind bei Zuschlag verbindlich. Der Gewinner zahlt binnen 72 Stunden direkt an den Verkäufer, markiert die Zahlung im Auftrag und bewahrt einen Banknachweis auf. A&A-EUcoins nimmt keine Warenzahlung entgegen.
Eine Nichtzahlungsmeldung löst eine menschliche Prüfung aus. Käufer und Verkäufer können Belege und Stellungnahmen vorlegen; bis zur Entscheidung wird das Los nicht weitergegeben. Bei bestätigter Nichtzahlung kann der Auftrag beendet und der Zugang zu neuen Geboten vorübergehend beschränkt werden; die Entscheidung wird begründet und kann angefochten werden. Buyer Auction Access bleibt eine Zugangsleistung: 30 € werden weder automatisch einbehalten noch als Vertragsstrafe verrechnet.
Gesetzliche Ansprüche des Verkäufers wegen Verzug, Rücktritt oder nachgewiesenem Schaden richten sich nach dem anwendbaren Recht und den Umständen des Einzelfalls. A&A-EUcoins setzt keine pauschale Vertragsstrafe fest und entscheidet nicht über privatrechtliche Geldansprüche.
4a. Verkäufer-Erfolgsgebühr
A&A-EUcoins berechnet 5 % netto auf den erfolgreich bezahlten Endpreis der Ware ohne Versand. Die Gebühr entsteht nach Bestätigung des Zahlungseingangs durch den Verkäufer oder wenn eine dokumentierte Moderationsprüfung den Eingang trotz Nichtzahlungsmeldung feststellt. Der Zuschlag allein löst keine Gebühr aus. Unbezahlte, stornierte und vollständig erstattete Geschäfte sind gebührenfrei; bei vollständiger Rückabwicklung wird die Gebühr gutgeschrieben. Eine falsche Nichtzahlungsmeldung kann ein eigener Regelverstoß sein, führt aber nie zu einem Strafzuschlag. Entscheidungen werden begründet und können angefochten werden. Monatsgebühren bis einschließlich 1 € werden erlassen; ein Gesamtsaldo unter 10 € wird vorgetragen. Abrechnung monatlich, zahlbar 14 Tage nach Rechnungsstellung. Nach Fälligkeit werden neue Veröffentlichungen gesperrt; nach fünf weiteren Tagen können Katalogangebote und Auktionen ohne Gebote bis zur bestätigten Zahlung ausgeblendet und danach automatisch wiederhergestellt werden. Laufende Auktionen mit Geboten werden nicht unterbrochen. Die umsatzsteuerliche Behandlung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung, dem bestätigten Status und Ort des Leistungsempfängers sowie den gesetzlichen Voraussetzungen. Reverse Charge wird nicht allein wegen einer eingegebenen USt-IdNr. angewandt. Bis zur Bestätigung der Steuerdaten wird kein automatischer Gebührenrechnung ausgestellt. Satz, Steuerbehandlung und Bedingungsversion werden bei Entstehung gespeichert und nicht rückwirkend geändert.
5. Verkäufer
Privat- oder Unternehmerstatus wird angezeigt. Unternehmer stellen gesetzliche Vorabinformationen bereit; Verkäuferregeln: Regeln für Verkäufer.
6. Verbraucherrechte
Bei Unternehmer-zu-Verbraucher-Fernabsatz können gesetzliche Widerrufs- und Gewährleistungsrechte bestehen. Eine reine Online-Auktion beseitigt diese nicht automatisch. Bei Privatverkäufern können Verbraucherschutzregeln nicht gelten.
6a. Bewertungen
Käufer und Verkäufer können innerhalb von sieben Tagen nach Abschluss des Auftrags jeweils eine persönliche Bewertung abgeben. A&A-EUcoins erinnert nach 24 und 48 Stunden. Fehlt eine persönliche Bewertung, veröffentlicht die Plattform nach sieben Tagen einen klar als automatisch gekennzeichneten positiven Abschlussvermerk ohne Sterne. Dieser Vermerk stammt nicht von einem Teilnehmer und fließt nicht in den Bewertungsdurchschnitt ein. A&A-EUcoins prüft bei persönlichen Bewertungen den Transaktionsbezug, nicht die Wahrheit jeder subjektiven Aussage. Verdeckte oder rechtswidrige Bewertungen werden nach dokumentierter Prüfung nicht in die öffentliche Bewertung einbezogen (§ 5b Abs. 3 UWG).
7. Moderation
Meldungen werden nach Inhalt und Kontext geprüft. Einschränkungen werden begründet und können angefochten werden; keine Sanktion allein aufgrund einer Meldungszahl.
8. Haftung
A&A-EUcoins ist nicht Partei des Kaufvertrags, erwirbt kein Eigentum oder Besitz an der Ware, prüft sie nicht physisch und nimmt keine Warenzahlung entgegen. Für Eigentum, rechtmäßige Herkunft, Echtheit, Beschreibung, Preis, Verpackung, Versand, Einfuhr/Ausfuhr, Steuern, Gewährleistung und Rückzahlung aus dem Kaufvertrag ist der jeweilige Verkäufer verantwortlich; der Käufer bleibt für seine Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verantwortlich.
A&A-EUcoins haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen sonstigen Fällen zwingender Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Plattform-Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Gesetzliche Pflichten nach DSA, Datenschutz-, Verbraucher- und Produktsicherheitsrecht werden nicht ausgeschlossen. A&A-EUcoins garantiert weder einen bestimmten Verkaufserfolg noch die ununterbrochene Verfügbarkeit oder Zustellung eines Gebots bei Ursachen außerhalb seines zumutbaren Einflusses; eigene zwingende und wesentliche Pflichten bleiben unberührt.
9. Beschwerden
Meldung, Entscheidung und Rechtsbehelf: Meldungen, Entscheidungen und Rechtsbehelf. Hinweise zur Streitbeilegung werden entsprechend der tatsächlich geltenden Betreiberentscheidung im Impressum und in diesen Bedingungen veröffentlicht.
10. Bestell-Chat und Schnellantworten
Zum Schutz vor Betrug werden Links, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Bankdaten im Chat nicht übermittelt; die Kontakt- und Zahlungsdaten der Gegenpartei stehen in der Bestellung. Nach Erhaltbestätigung bleibt der Chat 72 Stunden offen; Widerruf, Streitfall und Kontaktdaten bleiben in der Bestellung weiter verfügbar. Der Bestell-Chat dient der Abwicklung der jeweiligen Transaktion. Nachrichten sind nicht Ende-zu-Ende verschlüsselt. Befugte Beschäftigte dürfen nur zur Bearbeitung einer Meldung, eines Streits, eines Sicherheitsfalls oder einer rechtmäßigen Anfrage zugreifen; der Zugriff wird protokolliert.
Schnellantworten sind bearbeitbare Vorlagen. Ihre Auswahl fügt nur Text in das Eingabefeld ein; gesendet wird er erst durch eine separate Betätigung von „Senden“. Für den Inhalt der abgesendeten Nachricht ist der Nutzer verantwortlich.
11. Zwingendes Recht und Zusammenarbeit
Keine Bestimmung schließt strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit aus oder verpflichtet A&A-EUcoins, einen bekannten Betrug zu unterstützen. Bei konkreten, nachvollziehbaren Hinweisen darf und muss A&A-EUcoins im gesetzlichen Umfang Angebote und Funktionen sichern oder beschränken, Beweise erhalten, Betroffene informieren und mit zuständigen Behörden zusammenarbeiten. Eine Meldung allein beweist keine Schuld; Entscheidungen bleiben dokumentiert, verhältnismäßig und anfechtbar, soweit das Gesetz dies vorsieht.
12. Verbotene Angebote und Mitwirkung
Verboten sind insbesondere gestohlene, gefälschte, rechtswidrig ausgeführte oder eingeführte Kulturgüter, sanktionswidrige Güter, gefährliche Produkte sowie Angebote, an denen der Verkäufer keine Verfügungsbefugnis hat. Verkäufer müssen Provenienz-, Eigentums-, Einfuhr-/Ausfuhr-, Produkt- und Verpackungsnachweise soweit anwendbar vorhalten und auf begründete Anforderung vorlegen. A&A-EUcoins darf Angebote sichern, sperren, Behörden informieren oder Daten beweissicher aufbewahren, soweit dies gesetzlich erforderlich oder auf dokumentierter Risikoprüfung verhältnismäßig ist.
13. Behörden, Gerichte und Beweise
Nutzer müssen rechtmäßige Anfragen von A&A-EUcoins zur Klärung eines konkreten Falls wahrheitsgemäß beantworten und vorhandene Belege unverändert aufbewahren. A&A-EUcoins prüft Behördenanfragen, gibt nur erforderliche Daten auf gültiger Rechtsgrundlage heraus, dokumentiert Zugriff und Übermittlung und informiert Betroffene, soweit kein gesetzliches Verbot entgegensteht. A&A-EUcoins entscheidet nicht über strafrechtliche Schuld oder private Schadensersatzansprüche; hierfür sind Behörden und Gerichte zuständig.
14. Freistellung von Unternehmern
Nur soweit gesetzlich zulässig, stellt ein Unternehmer A&A-EUcoins von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die durch seine schuldhafte rechtswidrige Ware, Inhalte oder Vertragsverletzung verursacht wurden; dies umfasst keine von A&A-EUcoins selbst verursachten Schäden und verschiebt keine gesetzliche Beweislast. Gegenüber Verbrauchern gilt keine pauschale Freistellung.
Kostenlose Zeiträume und Testteilnahme
Die Plattform kann einen allgemeinen kostenlosen Zeitraum für bestehende und neue Konten, einen Zeitraum ab Registrierung oder eine individuelle Vergünstigung gewähren. Kostenloser Käuferzugang und der Erlass der Verkäuferprovision sind getrennte Leistungen. Die geltenden Leistungen und ihr Ablaufdatum werden im Nutzerkonto angezeigt. Eine Dauer in Monaten wird in Kalendermonaten ab Beginn der jeweiligen Vergünstigung berechnet. Verkäuferprüfung und Kontobeschränkungen gelten weiterhin. Artikel und Versand werden direkt an den Verkäufer bezahlt und gehören nicht zu den kostenlosen Plattformleistungen.
Bestellungen, die während einer Befreiung von der Verkäuferprovision eröffnet werden, bleiben provisionsfrei, auch wenn der Zahlungseingang später bestätigt wird. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben bestehen. Das Ausschalten neuer Vergünstigungen ab Registrierung verkürzt bereits gewährte Zeiträume nicht. Wird ein allgemeiner Zeitraum oder eine individuelle Vergünstigung vorzeitig beendet, ändern sich die Bedingungen für künftige Vorgänge; die bisherigen provisionsfreien Bestellungen bleiben unverändert. Nach Ablauf gelten die regulären Bedingungen: 5 % Verkäuferprovision ohne Versand und 30 € Käuferzugang für 12 Monate. Bereits bezahlter Zugang gilt bis zu seinem Ablauf. Es gibt keine automatische Abbuchung oder Verlängerung.
Bei aktiviertem Testzugang kann ein Käufer pro Zeitraum kostenlos an 3 verschiedenen Auktionslosen teilnehmen. Standardmäßig erneuert sich das Kontingent alle 30 Tage ab Beginn der Testteilnahme. Das geltende Intervall und der nächste Erneuerungstermin stehen im Nutzerkonto. Die Plattform kann das Intervall ändern oder neue Testteilnahmen deaktivieren. Weitere Gebote auf bereits kostenlos freigeschaltete Lose verbrauchen keinen weiteren Platz und bleiben bei deaktiviertem Testzugang möglich, sofern das Konto nicht eingeschränkt ist. Ungenutzte Plätze werden nicht angesammelt. Bei ausgeschöpftem Kontingent kann der Käufer auf die Erneuerung warten oder den Jahreszugang separat erwerben.
Thematische Banner
Nur Numismatik, Münzsammeln und zugehörige Waren oder Dienstleistungen. Erforderlich sind Nutzungsrechte und wahrheitsgemäße Angaben. Verboten sind rechtswidrige Angebote, Täuschung, Fälschungen und personenbezogene Daten Dritter. Jedes Banner wird geprüft; Änderungen erfordern einen neuen Antrag.
Endpreis in EUR einschließlich anwendbarer Steuern. Ein Banner belegt einen der bis zu drei Startseitenplätze, die rotierend vergeben werden. Die Laufzeit beginnt nach Zahlung; Aufrufe, Klicks und Verkäufe werden nicht garantiert.
Ich darf die Inhalte veröffentlichen und akzeptiere die Platzierungsregeln sowie die öffentliche Angabe des Auftraggebers und Zahlenden.
Ich verlange den Beginn unmittelbar nach Zahlung, vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist.
Soweit ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht, ist beim Widerruf nach Leistungsbeginn die erbrachte Leistung anteilig zu bezahlen. Nach vollständiger Leistung erlischt es mit meiner Zustimmung. Für Widerruf oder Erstattung kontaktiere ich den Support.
Die buchbaren Tarife und Preise werden vor der Bestellung angezeigt (standardmäßig 7 Tage 7 €, 30 Tage 20 €). Kein Abonnement, keine automatische Verlängerung. Antrag kostenlos; Zahlung erst nach Prüfung bei verfügbarem Platz. Ablehnung ist kostenfrei. Betreiber und Kontakt: Impressum. Widerruf binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss durch eindeutige Mitteilung an den Support; kein Pflichtformular. Rückzahlung mit demselben Zahlungsmittel unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Mitteilung. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Banner sind als Werbung gekennzeichnet; Auftraggeber und Zahlender werden öffentlich angegeben.
Elektronischer Vertrag über Plattform- und Werbeleistungen
A&A-EUcoins betreibt Online-Handel sowie die Bereitstellung einer E-Commerce-Plattform und die Erbringung von Marketing- und Werbedienstleistungen (z. B. Produktplatzierung und Werbeaktionen) für Händler. Die konkret bestellte Leistung, ihr Preis und ihre Laufzeit stehen im Auftrag. Die Erfolgsprovision und eine separat bezahlte Promotion sind unterschiedliche Leistungen.
Leistungen werden elektronisch unter Bestätigung der anwendbaren Bedingungen bestellt. Bei bezahlter Promotion werden Unternehmerstatus, Rechnungsdaten und steuerliche Behandlung geprüft. Leistungsbeschreibung, Zustimmung, anwendbare Bedingungsversion und steuerliche Bestelldaten werden dokumentiert. Der Beginn einer bezahlten Leistung richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und der serverseitigen Zahlungsbestätigung; der Aufruf einer Zahlungs-Erfolgsseite allein aktiviert keine Leistung.
Die steuerliche Grundlage wird je Umsatz bestimmt. Steuerbefreiung nach §19 UStG, Reverse Charge und ein außerhalb der deutschen Umsatzsteuer liegender Umsatz sind keine gemeinsame Nullsteuersatzregel. Ungeklärte Fälle werden vor Zahlung geprüft. Ein Zahlungsbeleg bestätigt die Zahlung; eine Rechnung wird gesondert erstellt und im Leistungsverlauf bereitgestellt. Erstattungen müssen vom Zahlungsanbieter bestätigt sein; Finanzunterlagen werden durch separate Korrekturen berichtigt.
Guthaben für Leistungen. Händler können vorab Guthaben aufladen (10 € bis 2.000 €) und damit eigene Leistungen von A&A-EUcoins bezahlen: Promotion, Shopwerbung, PRO und Banner. Die Aufladung ist eine Vorauszahlung, keine Warenzahlung; sie ist kein E-Geld, nicht auf andere Nutzer übertragbar, nicht für Zahlungen zwischen Käufern und Verkäufern nutzbar und wird nicht verzinst. Jede mit Guthaben bezahlte Leistung wird mit Leistungsdatum in der Monatsabrechnung zusammen mit der Provision als bereits bezahlt ausgewiesen. Nicht verbrauchtes Guthaben wird auf Anforderung binnen 14 Tagen ohne Abzüge auf die ursprüngliche Zahlungsart oder das Konto des Händlers erstattet; A&A-EUcoins kann es mit fälligen Forderungen verrechnen (§ 387 BGB). Guthaben verfällt nicht. Nach 24 Monaten ohne Anmeldung erhält der Händler einen Hinweis; erfolgt binnen 30 Tagen keine Reaktion, wird das Guthabenkonto geschlossen und der Rest erstattet. Der Erstattungsanspruch für nicht abgeholtes Guthaben unterliegt der regelmäßigen Verjährung (§§ 195, 199 BGB).
Provisionszahlung mit Guthaben. Verfügbares Guthaben kann über eine eigene Schaltfläche für bereits ausgestellte Provisionsrechnungen verwendet werden. Automatische Zahlung ist standardmäßig ausgeschaltet, wird gesondert aktiviert und kann jederzeit deaktiviert werden. Die Erlaubnis umfasst bestehende und neue Provisionsrechnungen ausschließlich im Rahmen des vorhandenen Guthabens; sie gestattet weder Karten- oder Kontobelastungen noch automatische Aufladungen. Unzureichendes Guthaben hebt offene Forderungen nicht auf. Die Zahlung einer Provision mit Guthaben führt nicht zu einer erneuten Berechnung derselben Leistung. Bonuspunkte werden getrennt von Euro geführt, begleichen keine Geldschuld und werden nicht in Geld umgetauscht. Bewertungsdurchschnitt und Bonuspunkte sind getrennt; Punkte für eine zulässige Bewertung hängen nicht von einer hohen oder niedrigen Sternezahl ab.
Steuerliche Meldepflichten für Plattformen (PStTG/DAC7)
Die direkte Zahlung an den Verkäufer befreit eine Plattform nicht allein von den Pflichten nach PStTG/DAC7. Soweit die Pflichten eines meldenden Plattformbetreibers gelten, verlangt das Gesetz die Prüfung der Verkäuferangaben und die Übermittlung der vorgeschriebenen Daten an die zuständige Steuerbehörde. In Deutschland ist dies das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
Beim Warenverkauf greift die Ausnahme für geringe Tätigkeit nur, wenn im Meldezeitraum beide Voraussetzungen erfüllt sind: weniger als 30 Verkäufe und insgesamt weniger als 2.000 € gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung. Genau 30 Verkäufe oder genau 2.000 € erfüllen diese Ausnahme nicht. Diese Meldeschwellen sind keine steuerlichen Freibeträge.
Soweit das Gesetz anwendbar ist, umfasst die Meldung die in § 14 vorgeschriebenen Angaben zu Person oder Unternehmen, Anschrift, Steuerkennungen und Ansässigkeit sowie vorhandene Finanzkontodaten und die je Quartal erfasste Vergütung, Anzahl der Tätigkeiten und berechneten Provisionen. Diese Angaben werden nicht in Angeboten veröffentlicht. Die Meldung erfolgt grundsätzlich bis zum 31. Januar des Folgejahres; Verkäufer erhalten die gesetzlich vorgeschriebene Information über die gemeldeten Daten. Aufzeichnungen werden zehn Jahre ab Ende ihres Erstellungsjahres aufbewahrt. Personenbezogene Aufzeichnungen nach § 24 Abs. 1 Nr. 2–5 werden anschließend gelöscht, soweit keine andere anwendbare Rechtsgrundlage ihre Aufbewahrung erfordert.
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