Version 1.6 · 3. Oktober 2026
Informationen zur Rolle des Online-Marktplatzes
Die Rolle von A&A-EUcoins bei Geschäften: Marktplatz, Auktionen, Nachrichten und Moderation; Kaufvertrag und Warenzahlung bestehen zwischen Verkäufer und Käufer.
Rolle
A&A-EUcoins stellt Listing, Gebote, Nachrichten und Moderation bereit. Der Kaufvertrag besteht zwischen Verkäufer und Käufer; Warenzahlungen erfolgen direkt. Zwingende Plattformpflichten bleiben bestehen.
A&A-EUcoins erwirbt weder Eigentum noch Besitz, prüft die Ware nicht physisch, nimmt den Warenpreis nicht entgegen und ist nicht bevollmächtigt, für Verkäufer oder Käufer außerhalb der beschriebenen Funktionen Verträge abzuschließen oder Erklärungen entgegenzunehmen. Gebühren für A&A-EUcoins-Leistungen ändern diese Rollenverteilung nicht.
Verkäuferstatus
Vor Vertragsschluss wird der erklärte Status des Verkäufers angezeigt; maßgeblich bleibt die tatsächliche Tätigkeit. Bei Privatverkäufern wird darauf hingewiesen, dass EU-Verbraucherrecht für den Kaufvertrag grundsätzlich nicht gilt.
Gebrauchte Münzen und gesetzliche Rechte
Der Sammlerstatus oder Gebrauchtzustand einer Münze schließt gesetzliche Rechte wegen Vertragswidrigkeit nicht automatisch aus. Verkauft ein Unternehmer an einen Verbraucher, gelten diese Rechte grundsätzlich auch für gebrauchte Münzen. In Deutschland kann die Verjährungsfrist bei gebrauchten Waren nur nach gesonderter vorheriger Information und ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung auf mindestens ein Jahr verkürzt werden; die bloße Angabe „gebraucht“ genügt nicht. Die harmonisierte EU-Mitteilung macht A&A-EUcoins weder zum Verkäufer noch zum Garantiegeber.
Warenzahlung und Provision
Der Käufer zahlt den Warenpreis direkt an den Verkäufer; A&A-EUcoins nimmt diese Zahlung nicht entgegen. Die Plattformprovision ist ein getrenntes Entgelt für eine eigene Leistung an den Verkäufer, kein Teil des Warenpreises und kein Einbehalt aus der Käuferzahlung.
Betreiber
Betreiberdaten werden ausschließlich aus dem tatsächlich ausgefüllten Impressum übernommen.