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Version 2.0 · 13. Oktober 2026

Verkäuferregeln

Anzugeben sind Privatperson, Einzelunternehmen oder Gesellschaft. Der tatsächliche gewerbliche Charakter bleibt maßgeblich.

Inhalt

  1. Status
  2. Produkte
  3. Gebühr
  4. PStTG
  5. Umsatzsteuer und Herkunft
  6. Themenbanner und Shop-Promotion
  7. PRO und Messung neuer Dienste
  8. Täuschung und Identitätsmissbrauch
  9. Identität und Händlernachweise
  10. Kulturgut, Provenienz und Sanktionen
  11. Verpackung und Produktsicherheit
  12. Kostenlose Zeiträume und Testteilnahme

Status

Anzugeben sind Privatperson, Einzelunternehmen oder Gesellschaft. Der tatsächliche gewerbliche Charakter bleibt maßgeblich.

Produkte

Rechtmäßige Herkunft, Verfügungsbefugnis, richtige Beschreibung und einschlägige Sicherheitsangaben sind vor Veröffentlichung zu bestätigen.

Gebühr

5 % Gebühr nur auf erfolgreich bezahlte Endpreise der Ware ohne Versand. Anwendbare Umsatzsteuer wird ausschließlich auf die Gebühr, nicht auf den Warenpreis berechnet. Keine Gebühr bei Nichtzahlung, Stornierung oder vollständiger Erstattung; monatliche Abrechnung, 14 Tage Zahlungsziel ab Rechnung. Mit Guthaben bezahlte Werbeleistungen erscheinen in derselben Monatsabrechnung als bereits bezahlte Positionen.

Die Gebühr ist ein gesondertes Entgelt für die Plattformleistung von A&A-EUcoins. Sie wird nicht vom Warenpreis einbehalten, verleiht A&A-EUcoins keine Verfügungsgewalt über die Warenzahlung und macht A&A-EUcoins nicht zur Partei, Handelsvertreterin oder Zahlungsdienstleisterin des Kaufvertrags. Verkäufer müssen Zahlung, Storno und Erstattung wahrheitsgemäß melden; A&A-EUcoins darf Nachweise zur Gebührenprüfung verlangen.

Eine bloße Zuschlagserteilung löst noch keine Gebühr aus. Bestätigt eine dokumentierte Prüfung jedoch trotz einer Nichtzahlungsanzeige den Zahlungseingang beim Verkäufer, entsteht die normale Erfolgsgebühr rückwirkungsfrei mit dieser Feststellung. Eine vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Nichtzahlungsanzeige kann als eigenständiger Regelverstoß sanktioniert werden; es fällt keine Strafgebühr an. Bei bestätigter Nichtzahlung des Käufers bleibt die Bestellung gebührenfrei. Entscheidungen werden begründet, beweisgesichert und können angefochten werden.

PStTG

Die Warenausnahme gilt nur, wenn zugleich weniger als 30 Tätigkeiten und weniger als 2.000 € Vergütung im Meldezeitraum vorliegen.

Umsatzsteuer und Herkunft

Der Verkäufer schuldet die Umsatzsteuer auf seine Verkäufe selbst und wählt die zutreffende Regelung. Angebotspreise sind Endpreise. EU-Verkäufer geben ihre gültige USt-IdNr. an; bei Versand aus Deutschland ist eine deutsche USt-IdNr. erforderlich (§ 25e UStG). Verkäufer ohne Sitz in der EU dürfen nur Ware anbieten, die aus ihrem Staat außerhalb der EU versandt wird; der Warenwert je Sendung in die EU muss 150 € übersteigen (Art. 14a Richtlinie 2006/112/EG). Einfuhrumsatzsteuer und Zoll trägt dann der Käufer; darauf wird vor dem Kauf hingewiesen. A&A-EUcoins zeichnet die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu Verkäufen auf (§ 22f UStG) und kann Angebote sperren, wenn Anhaltspunkte bestehen, dass steuerliche Pflichten nicht erfüllt werden.

Themenbanner und Shop-Promotion

Dies sind eigenständige bezahlte Platzierungen mit der Kennzeichnung „Anzeige“. Werbetreibender und Zahlender sind beim Banner zugänglich; der Shop-Werbetreibende wird im Block genannt. Auf der Startseite gibt es bis zu drei Bannerplätze. Eine eigene Karte der Plattform kann befristet einen davon belegen und ist als Plattformhinweis gekennzeichnet; nach ihrem Ablauf steht der Platz Werbetreibenden zur Verfügung.

Bei jedem Seitenaufruf werden aktive, genehmigte Kampagnen verfügbarer Verkäufer ausgewählt. Kampagnen mit weniger bestätigten Einblendungen in den letzten 24 Stunden werden bevorzugt; Gleichstände werden zufällig verteilt. Möglichst werden verschiedene Verkäufer ausgewählt; eine Kampagne erscheint nicht doppelt. Alle Tarife haben das gleiche Gewicht: eine längere Laufzeit erhöht nicht die Priorität. Banner wechseln nicht während des Seitenbesuchs.

Shops erscheinen in separat gekennzeichneten Plätzen; die normale Verkäufersortierung bleibt erhalten. PRO, Bewertung und fehlende Beschwerden erhöhen das Gewicht der bezahlten Rotation nicht. Artikelpositionen, Bewertungen und Verkäuferprüfung werden nicht verändert. Einblendungen, Klicks und Verkäufe werden nicht garantiert.

PRO und Messung neuer Dienste

PRO bietet zusätzliche Shop-Werkzeuge und ist kein Prüfzeichen für Identität, Münzqualität oder Transaktionssicherheit. Manuelle Verlängerung beginnt nach der bezahlten Laufzeit; keine automatische Abbuchung. Nach Ablauf werden Zugriff und Badge deaktiviert; Kollektionen und Vorlagen bleiben gespeichert.

Gemessen werden Besucher mit aktiver Sitzung und Analyse-Einwilligung; Eigenaufrufe und Administratoren werden ausgeschlossen. Eine bestätigte Einblendung verlangt mindestens 50 % Sichtbarkeit für eine durchgehende Sekunde im sichtbaren Tab. Wiederholungen werden pro Tag, Kampagne und Platzierung dedupliziert. Der einseitig signierte Identifikator wechselt täglich; Detaildaten älter als 30 Tage werden zu Zählern aggregiert. Fehlende Messung bedeutet nicht zwingend fehlenden Aufruf.

Die Rotation berücksichtigt gemessene Einblendungen, kurzfristige Reservierungen, Teilnahmedauer und Tarifgewicht (normalerweise 1). Weniger bediente Kampagnen werden bevorzugt; bei Gleichstand die länger wartende Kampagne. Kampagnen werden einzeln berücksichtigt, bei Alternativen erhalten verschiedene Verkäufer Plätze. Werbung verbessert die Verkäuferbewertung nicht.

Täuschung und Identitätsmissbrauch

Gefälschte oder gestohlene Identitäts-, Register-, Herkunfts-, Bank- oder Versandnachweise sowie falsche Trackingdaten sind verboten. Sie gelten als wesentliche Vertragsverletzung und können zur Sicherung von Beweisen, Sperre neuer Geschäfte, erneuter Verifizierung, Meldung an betroffene Personen oder zuständige Stellen und Beendigung nach einer dokumentierten, verhältnismäßigen Prüfung führen. Zwingende Melde- und Kooperationspflichten bleiben unberührt.

Identität und Händlernachweise

Vor der Freischaltung eines Unternehmers werden – soweit anwendbar – Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Identitätsnachweis oder eID, Zahlungskontoreferenz, Register und Registernummer sowie die Selbstzertifizierung zur Einhaltung des Unionsrechts erhoben und mit zuverlässigen Quellen abgeglichen. Änderungen wesentlicher Daten lösen eine erneute Prüfung aus. Falsche Privatkennzeichnung kann korrigiert und der Verkauf bis zur Klärung gesperrt werden.

Kulturgut, Provenienz und Sanktionen

Bei alten oder archäologischen Münzen muss der Verkäufer die rechtmäßige Herkunft, Eigentumskette und erforderliche Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung prüfen und Nachweise entsprechend den anwendbaren Schwellen und Vorschriften aufbewahren. Gestohlene, geplünderte, rechtswidrig ein- oder ausgeführte oder sanktionswidrige Objekte dürfen nicht angeboten werden. A&A-EUcoins kann zusätzliche Belege verlangen und das Angebot bis zur Prüfung sperren.

Nach dem Kulturgutschutzgesetz gelten für gewerbliches Inverkehrbringen allgemeine Sorgfaltspflichten (§ 41 KGSG) und erweiterte Pflichten wie Prüfung der Provenienz, Ein- und Ausfuhrdokumente und Aufzeichnungen (§§ 42, 45 KGSG). Die Wertgrenze von 2.500 € für die erweiterten Pflichten gilt nicht für archäologisches Kulturgut; Münzen gelten nur dann nicht als archäologisches Kulturgut, wenn sie in großer Stückzahl vorhanden sind und für die Archäologie keinen relevanten Erkenntniswert haben (§ 42 Abs. 3 KGSG).

Münzen und Medaillen mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (insbesondere NS-Symbole, § 86a StGB) dürfen nur als zeitgeschichtliche Sammlerstücke angeboten werden. Das Kennzeichen darf auf Fotos und in Titel oder Beschreibung nicht verherrlichend hervorgehoben werden; Abbildungen, die das Kennzeichen zeigen, können unkenntlich gemacht oder das Angebot entfernt werden. Nachprägungen und Kopien müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein; Gegenstände, die mit gültigen Euro-Münzen verwechselt werden können, sind unzulässig.

Verpackung und Produktsicherheit

Wer verpackte Waren gewerblich an Endverbraucher in Deutschland versendet, muss seine Pflichten nach dem VerpackDG und der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) einschließlich LUCID-Registrierung und gegebenenfalls Systembeteiligung erfüllen. Die Registrierungsnummer (in Deutschland LUCID) und eine Selbstbestätigung der Pflichterfüllung werden im Verkäuferprofil erfasst; Systembeteiligung ist auf Anforderung nachzuweisen. Ohne Nachweis kann A&A-EUcoins betroffene Angebote sperren. Anwendbare Hersteller-, EU-Verantwortlichen-, Produktkennungs- und Warnangaben sind vollständig bereitzustellen; gefährliche Produkte und Rückrufe sind unverzüglich zu melden.

Kostenlose Zeiträume und Testteilnahme

Die Plattform kann einen allgemeinen kostenlosen Zeitraum für bestehende und neue Konten, einen Zeitraum ab Registrierung oder eine individuelle Vergünstigung gewähren. Kostenloser Käuferzugang und der Erlass der Verkäuferprovision sind getrennte Leistungen. Die geltenden Leistungen und ihr Ablaufdatum werden im Nutzerkonto angezeigt. Eine Dauer in Monaten wird in Kalendermonaten ab Beginn der jeweiligen Vergünstigung berechnet. Verkäuferprüfung und Kontobeschränkungen gelten weiterhin. Artikel und Versand werden direkt an den Verkäufer bezahlt und gehören nicht zu den kostenlosen Plattformleistungen.

Bestellungen, die während einer Befreiung von der Verkäuferprovision eröffnet werden, bleiben provisionsfrei, auch wenn der Zahlungseingang später bestätigt wird. Bereits ausgestellte Rechnungen bleiben bestehen. Das Ausschalten neuer Vergünstigungen ab Registrierung verkürzt bereits gewährte Zeiträume nicht. Wird ein allgemeiner Zeitraum oder eine individuelle Vergünstigung vorzeitig beendet, ändern sich die Bedingungen für künftige Vorgänge; die bisherigen provisionsfreien Bestellungen bleiben unverändert. Nach Ablauf gelten die regulären Bedingungen: 5 % Verkäuferprovision ohne Versand und 30 € Käuferzugang für 12 Monate. Bereits bezahlter Zugang gilt bis zu seinem Ablauf. Es gibt keine automatische Abbuchung oder Verlängerung.

Bei aktiviertem Testzugang kann ein Käufer pro Zeitraum kostenlos an 3 verschiedenen Auktionslosen teilnehmen. Standardmäßig erneuert sich das Kontingent alle 30 Tage ab Beginn der Testteilnahme. Das geltende Intervall und der nächste Erneuerungstermin stehen im Nutzerkonto. Die Plattform kann das Intervall ändern oder neue Testteilnahmen deaktivieren. Weitere Gebote auf bereits kostenlos freigeschaltete Lose verbrauchen keinen weiteren Platz und bleiben bei deaktiviertem Testzugang möglich, sofern das Konto nicht eingeschränkt ist. Ungenutzte Plätze werden nicht angesammelt. Bei ausgeschöpftem Kontingent kann der Käufer auf die Erneuerung warten oder den Jahreszugang separat erwerben.

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